Auszüge Koalitionsvertrag 2005
Kompletter Koalitionsvertrag 2005 (PDF)
VI. Familienfreundliche Gesellschaft
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6.3 Aufwachsen ohne Gewalt
Wir bekämpfen Kindesmisshandlung und -vernachlässigung nachhaltig, indem wir die Prävention stärken, insbesondere im Rahmen der internationalen und europäischen Zusammenarbeit und durch innovative Modellmaßnahmen zur Kriminalitätsprävention und zur Verbesserung des Opferschutzes.
Die Koalitionspartner verabreden, den Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern. Die aktuellen Regelungen sind angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich der Neuen Medien noch nicht ausreichend, um den wachsenden Gefährdungen junger Menschen auf dem Mediensektor wirksam entgegenzutreten.
Die Neuregelungen im Jugendschutz werden schnellstmöglich – und deutlich vor dem für März 2008 verabredeten Zeitpunkt – evaluiert, um notwendige Konsequenzen rechtzeitig ziehen zu können. Wir wollen hierzu unverzüglich in einen zielorientierten Dialog mit den Ländern eintreten. Folgende Eckpunkte sollen vorrangig erörtert werden:
· Wirksamkeit des Konstrukts „Regulierte Selbstkontrolle“
· Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen/Alterskennzeichnung von Computerspielen
· Verlässliche Kontroll- und Sicherheitsstandards für Videoverleihautomaten
· Verbot von „Killerspielen“
Wir werden uns auf europäischer- bzw. internationaler Ebene für die
Entwicklung/Einhaltung von Internet-Mindeststandards einsetzen.
Das Wächteramt des Staates und der Schutzauftrag der Gemeinschaft für von Gewalt betroffene und vernachlässigte Kinder ist durch die Reform des KJHG gestärkt worden. Der Bund wird die Umsetzung in die Praxis durch geeignete Aktivitäten befördern.
Wir setzen uns in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutz für Selbstverpflichtungen der Kreditinstitute ein, die sowohl präventiv Jugendliche vor Verschuldung bewahren als auch Hilfe für bereits verschuldete Jugendliche leisten. Ziel einer erfolgreichen Kooperation muss eine deutliche Abnahme der Verschuldung junger Menschen in Deutschland sein.
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VIII. Sicherheit für die Bürger
1. Innenpolitik: Deutschland – ein sicheres und freies Land
Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, die Freiheit und Sicherheit seiner Bürger zu schützen. Freiheit ist ohne Sicherheit nicht denkbar. Beide Werte müssen immer wieder neu – je nach den sich ändernden äußeren Bedingungen – ins Gleichgewicht zueinander gebracht werden.
Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, vor Kriminalität geschützt zu werden. Dabei offenbaren die Terrorangriffe in verschiedenen Ländern dieser Welt eine neue Dimension der Bedrohung. In Deutschland ist es bisher nicht zu Attentaten durch islamistische Terroristen gekommen. Das ist auch der guten Arbeit der Sicherheitsbehörden zu verdanken. Die Möglichkeit solcher Anschläge kann jedoch keineswegs ausgeschlossen werden. Deshalb bleibt die Bekämpfung des Terrorismus eine sehr wesentliche Aufgabe aller deutschen Sicherheitsbehörden.
Die Sicherheitsbehörden in Deutschland sind gut aufgestellt. Wir werden jedoch die im Grundsatz bewährte Sicherheitsarchitektur wo es nötig ist weiterentwickeln und überprüfen, inwieweit rechtliche Regelungen, etwa des Datenschutzes, einer effektiven Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität entgegenstehen.
Wir werden die erforderlichen rechtlichen Konsequenzen aus dem Evaluierungsbericht zum Terrorismusbekämpfungsgesetz ziehen. In diesem Zusammenhang werden wir auch prüfen, inwieweit Änderungen des Strafrechts - etwa im Hinblick auf die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen oder Aktivitäten - erforderlich sind.
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern müssen die rechtlichen Befugnisse für eine effektive gemeinsame Bekämpfung des Terrorismus haben. Wir wollen auf der Basis der Vorarbeiten der Innenministerkonferenz schnellstmöglich eine Antiterrordatei schaffen.
Angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus greifen äußere und innere Sicherheit immer stärker ineinander. Gleichwohl gilt die grundsätzliche Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben. Wir werden nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz prüfen, ob und inwieweit verfassungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang werden wir auch die Initiative für ein Seesicherheitsgesetz ergreifen.
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Hervorhebungen durch mich
ein blog eben, keiner weiss wieso 






